AGB
AGB – Wochen- und Tagesbuchungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kurzfristige Nutzung von Arbeitsplätzen im Coworking-Space (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Tages- und Wochenbuchungen im Coworking-Space [Adresse] durch Unternehmer. Eine Nutzung zu privaten Wohnzwecken ist ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Buchungen erfolgen online, per E-Mail oder vor Ort.
(2) Mit Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Nutzungsvertrag zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Nutzer erhält für die gebuchte Zeit Zugang zu einem Arbeitsplatz im Coworking-Space.
(2) Mitbenutzung umfasst: Küche, Sanitäranlagen, Gemeinschaftsflächen.
(3) Zusatzleistungen können gesondert vereinbart werden.
§ 4 Dauer und Beendigung
(1) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Tages-/Wochenzeitraums.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 5 Vergütung und Kaution
(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Betreibers oder aus der individuellen Auftragsbestätigung / dem Auftragsformular. Die Vergütung ist bei Buchung fällig und im Voraus zu zahlen.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, für bestimmte Buchungen (z. B. Meetingräume mit technischer Ausstattung oder längere Wochenbuchungen) eine Kaution zu verlangen. Höhe und Fälligkeit der Kaution ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Betreibers und wird nach Ablauf der Nutzung und Rückgabe etwaig überlassener Ausstattung zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen.
§ 6 Haftung und Versicherung
(1) Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Der Nutzer haftet für von ihm verursachte Schäden.
(3) Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
§ 7 Nutzungsregeln
(1) Die Hausordnung (Anlage 1) und die Fair Use Policy Internet (Anlage 2) sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB.
(2) Zugangsdaten/Schlüssel sind nicht übertragbar.(3) Das Einbringen und der Betrieb von eigenen elektrischen Geräten, die über die übliche Büroausstattung (z. B. Laptop, Bildschirm, Mobiltelefon, Drucker im üblichen Rahmen) hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers. (4) Dies gilt insbesondere für Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Heizgeräte oder sonstige elektrische Verbraucher mit erhöhtem Strombedarf oder besonderem Sicherheitsrisiko. (5) Der Betreiber ist berechtigt, die Nutzung solcher Geräte aus Gründen der Sicherheit, des Brandschutzes oder des Betriebsablaufs jederzeit zu untersagen oder von Auflagen (z. B. Nachweis einer gültigen Prüfung oder Aufstellung in bestimmten Bereichen) abhängig zu machen. (6) Der Nutzer haftet für Schäden, die durch den Betrieb eigener Geräte entstehen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig.